Todesfall

Seelsorge und Dienste: Todesfall

Melden Sie den Todesfall beim Pfarramt und beim Bestattungsamt der politischen Gemeinde. Vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Bestattung. Diese finden an einem Werktag statt, in der Regel um 10.00 Uhr mit anschliessendem Trauer- und Auferstehungsgottesdienst in der Pfarrkirche (keine Erdbestattungen am Samstag).

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