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Das Sakrament der Firmung hängt eng zusammen mit der Taufe. In der Taufe werden wir aufgenommen in die Gemeinschaft der Gläubigen und in der Firmung mit der Kraft des Heiligen Geistes gestärkt, damit wir als getaufte Christen in dieser Welt unseren Glauben in Wort und Tat umsetzen können. Die Firmung ist das bewusste Ja zum Glauben und zur Kirche, es ist die persönliche Bestätigung der Taufe.
Der Begriff „Firmung kommt vom lateinischen Wort „confirmare“ und bedeutet: „bestärken, festmachen, bestätigen“.
Bei der Spendung der Firmung legt der Bischof oder sein Vertreter den Firmanden die Hand auf, zeichnet mit Chrisam (Olivenöl und Balsam) das Kreuz auf die Stirn und spricht: „ Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den heiligen Geist.“
In den Anfängen der Christenheit war es selbstverständlich, dass nur erwachsene Menschen das Sakrament der Taufe empfangen können, weil dazu der persönliche Glaube vorausgesetzt wurde. Damals wurde das Sakrament der Firmung gleichzeitig gespendet. Mit der Einführung der Kindertaufe wurde das Sakrament der Firmung von der Taufe getrennt und in das Alter verlegt, in dem der Getaufte entscheidungsfähig ist.
In unserem Bistum St. Gallen wurden bis vor einigen Jahren die Kinder in der 5./6. Klasse gefirmt. Das bedeutete für viele ein schönes Fest und eine schöne Tradition in der Pfarrei. Die persönliche Entscheidungsfähigkeit musste aber immer in Frage gestellt werden.
Die positiven Erfahrungen vieler Pfarreien mit Firmung ab 18 haben unseren Bischof dazu ermutigt, das Firmalter heraufzusetzen.
Mit 18 Jahren werden junge Menschen volljährig und sollen Verantwortung für ihr Leben und ihre Entscheidungen übernehmen, auch in der Religion. Nach der obligatorischen Schulzeit eröffnet die Firmung ab 18 jungen Erwachsenen die Möglichkeit, mit anderen über Religion und Kirche kritisch nachzudenken und zu diskutieren. Das ist sonst im Alltag oft tabu und kommt zu kurz. Firmung ab 18 will den jungen Erwachsenen helfen, auch im religiösen Bereich mündig zu werden.
Es ist klar, dass die Firmvorbereitung nicht mehr einfach in Form von Unterrichtsstunden abgehalten werden kann. Dem Alter entsprechend ist ein sogenannter Firmweg vorgesehen, in dem auch von den Firmanden aktive Mitarbeit in vielfältiger Weise verlangt wird.
Kritische Fragen zur Kirche finden darin ebenso Platz, wie auch christliche Inputs und interessante Glaubensinhalte. Die einzelnen Anlässe des Firmweges verteilen sich über ungefähr ein halbes Jahr. Da sich die meisten Teilnehmenden aus der gemeinsamen Schulzeit an der Oberstufe BuGaLu oder Mosnang kennen, wird der Firmweg für Bütschwil, Ganterschwil und Lütisburg bzw. der Firmweg für Libingen, Mosnang und Mühlrüti gemeinsam durchgeführt.
So ist der Firmweg geplant:
Anfang Jahr wird der gesamte Jahrgang, welcher im November die Firmung empfangen kann, zu einem Informationsabend eingeladen. Die Jugendlichen sind anschliessend dazu aufgefordert, sich zu entscheiden, ob sie sich für den Firmweg anmelden oder nicht. Eine Anmeldung zum Firmweg bedeutet noch keine Anmeldung zur Firmung. Der eigentliche Firmweg beginnt dann im Frühjahr mit einem Startweekend.
Der Firmweg wird von Seelsorgern und Firmbegleitern gestaltet. Unsere Firmbegleiter sind motivierte Mitchristen, die bereits sind, sich auf die Fragen Jugendlicher einzulassen und sie gerne auf dem Weg zur Firmung begleiten möchten.
Die Firmung ist eine Stärkung durch die Kraft des Heiligen Geistes. Deshalb ist es ratsam, dieses Sakrament vor dem Schritt in die Ehe zu empfangen. In der Schweiz ist es kirchenrechtlich möglich, ohne Firmung kirchlich zu heiraten. In südlichen Ländern, wie Italien, Spanien und weitere, wird die Firmung allerdings vorausgesetzt.
Die Aufgabe eines Paten oder einer Patin ist es, den jungen Menschen zu begleiten. Weil die Firmanden in diesem Alter mündig sind und selbst entscheiden dürfen, ist die Unterstützung durch einen „Firmgötti“ oder ein „Firmgotti“ nicht mehr zwingend nötig. Die Empfehlung ist aber nach wie vor, sich von einem Paten oder einer Patin auf dem Weg zur und nach der Firmung im Glauben begleiten zu lassen.
Firmung ab 18 bedeutet, dass man sich auch in späteren Jahren für den Firmweg anmelden kann.
Niemand kann zum Empfang eines Sakramentes gezwungen werden. Die Firmanden entscheiden im Verlauf des Firmweges selber, ob und wann sie gefirmt werden wollen. Die Eltern, Paten, das Seelsorgeteam und die Pfarrei stehen begleitend zur Seite.
Die Seelsorger und Firmbegleiter freuen sich auf interessante und erlebnisreiche Begegnungen auf dem Firmweg.